Hunde und Katzen in Istrien / Kroatien
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Einfuhrbestimmungen

Neue Vorschriften für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Staaten (Drittländer)

Seit 01. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,

* mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
* eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
* von einem EU-Heimtierausweis - übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis - (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen.


Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist 1),

* muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden,
* muss vom Zeitpunkt des Bluttests bis zur Einreise eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden, sofern die Tiere aus einem Drittland stammen.


Beachten Sie bitte außerdem, dass:

* diese Vorschriften auch für die Mitnahme von Tieren gelten, die Sie vielleicht an Ihrem Urlaubsort ins Herz geschlossen haben (Strandhund/Hotelkatze),
* nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen. Werden mehr Tiere mitgeführt, gelten auch für solche Tiere die Handelsbedingungen der EU.


Wenn Sie mit Tieren einreisen, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, müssen Sie damit rechnen, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für Sie kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:

* ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
* für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
* unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.


Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, dem zuständigen Amtstierarzt oder auf der Seite "Reisen mit Haustieren" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

1) z.B. Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien

© Bundesministerium der Finanzen
Quelle: www.zoll.de
Stand: 20.09.2006
zoll.de siehe auch: bmelv.de

Wiedereinreise nach Deutschland:
Nach einem Aufenthalt in einem EU-Land sowie aus Drittländern, die den Mitgliedstaaten gleichgestellt sind und aus gelisteten Drittländern mit bekannter Tollwutsituation (z.B. Kroatien, USA, Australien) gelten keine besonderen Anforderungen (siehe Einreise in EU-Länder).
Für die Wiedereinreise aus nicht gelisteten Drittländern mit unbekannter Tollwutsituation/-vorkommen muss zusätzlich zu den Anforderungen (Heimtierausweis, Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung) vor der Ausreise aus Deutschland die Tollwutimpfung durch eine Titerbestimmung von einem zugelassenen Labor bestätigt werden.

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